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Studienplatz über die Landarztquote oder die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst

Bis zu 5,8% aller Medizinstudienplätze in Bayern sind für Studierende vorbehalten, die besonderes Interesse haben, im ländliche Raum hausärztlich tätig zu werden. Die Studienplätze werden an Abiturienten/-innen mit einem Notendurchschnitt über dem Numerus Clausus für Humanmedizin vergeben.  

Humanmedizin studieren ohne Numerus Clausus? Das ist möglich über die Landarztquote oder die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst.

Bewerber um einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote verpflichten sich vertraglich, nach dem Studium eine Weiterbildung als Fachärztin oder Facharzt für Allgemeinmedizin oder als Fachärztin oder Facharzt für Innere Medizin in Bayern zu absolvieren und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern für mindestens zehn Jahre hausärztlich tätig zu sein.

Neben der Landarztquote sind 1% aller Medizinstudienplätze bayerischer Fakultäten Interessenten an einer Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) vorbehalten. Die Bewerber verpflichten sich zur Weiterbildung im Gebiet öffentliches Gesundheitswesen sowie für eine Tätigkeitsdauer von mindestens zehn weiteren Jahren im ÖGD in Bayern.  Alternativ besteht die Möglichkeit nach erfolgreichem Abschluss des Medizinstudiums, nach Absprache mit dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die Weiterbildung zum Facharzt für Psychatrie und Psychotherapie oder zum Facharzt der Rechtsmedizin zu durchlaufen um anschließend hauptberuflich im gerichtsärztlichen Dienst tätig zu werden.

Das Bewerbungsverfahren verläuft in zwei Stufen. Neben der Bewerbung und dem freiwilligen fachspezifischen Studieneignungstest wird großes Augenmerk auf eine bereits absolvierte Ausbildung im Gesundheitssektor und ehrenamtliches Engagement gelegt. Der zweite Schritt sind persönliche Auswahlgespräche mit ausgewählten Bewerbern.

Unter www.landarztquote.bayern.de sind detaillierte Informationen zum Bewerbungsprocedere zu finden. Bewerbungen sind vom 01. – 28. Februar 2024 für das Wintersemester 2024/2025 möglich.

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