Gute Nachricht für viele Fachkräfte aus dem Sozial- und Gesundheitswesen
Quereinsteigern aus dem Sozial- und Gesundheitswesen wurde nun der Weg in die Generalistische Pflegeausbildung geebnet. Bisher war es nur Pflegefachhelfern/-innen möglich, die Ausbildung zur Pflegefachkraft um ein Jahr zu verkürzen und im zweiten Ausbildungsjahr der Generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft einzusteigen. Bei vielen Berufen des Sozial- und Gesundheitswesens werden jedoch ähnliche Inhalte wie bei der Pflegeausbildung vermittelt. Diesen Berufsgruppen wird nun die Verkürzung auf theoretischer und praktischer Ebene ermöglicht, sodass dieser Personenkreis in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen kann.
Folgende Fachkräfte profitieren von dieser Regelung:
- Operationstechnische Assistenten/-innen (OTA)
- Anästhesietechnische Assistenten/-innen (ATA)
- Intensivmedizinisch-technische Assistenten/-innen (ITK)
- Medizinische Fachangestellte
- Physiotherapeuten/-innen
- Masseure/-innen und med. Bademeister/-innen
- Ergotherapeuten/-innen
- Logopäden/-innen
- Hebammen und Entbindungspfleger/-innen
- Heilerziehungspfleger/-innen
- Sozialbetreuer/-innen und
- Pflegefachhelfer/-innen.
Die Anrechnung der Pflichteinsätze hängt von der Schwerpunktsetzung der jeweils vorangegangenen Ausbildung ab. Interessenten können sich am Zentrum für Pflegeberufe NEA in Scheinfeld bewerben und sich individuell beraten lassen.
Weitere Information:
Zentrum für Pflegeberufe NEA, Goethestr. 6, 91443 Scheinfeld, Tel. 09162 38897100, https://www.pflegeschule-nea.de/weiterbildung-kurse