Im Gesundheitswesen gibt es drei Säulen:
die ambulante Versorgung
die stationäre Versorgung
und den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)
Wie viele Ärzte und Psychotherapeuten sich mit welcher Fachrichtung in welchem Gebiet (Planungsbereich) niederlassen können, regelt die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB). Sie organisiert die ambulante medizinische Versorgung in Bayern.
Die stationäre Versorgung übernehmen die kommunal geführten Kliniken des Landkreises. Weitere Informationen erhalten Sie auf deren Homepage.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst wird vom Gesundheitsamt umgesetzt. Die Aufgaben lassen sich in vier Aufgabenbereiche aufteilen:
Ärztlicher Dienst mit Aufgaben wie Erstellung von Gutachten, Einschulungsuntersuchungen, Neugeborenen-Screenings, Erhebung einer Impfstatistik und Aufsicht über verschiedenen Gesundheitsberufe wie ambulante Pflegedienste, Logopäden oder Heilpraktiker.
Umwelt- und Seuchenhygiene mit Aufgaben wie Bekämpfung und Verhütung von Infektionskrankheiten, Hygieneüberwachung in Krankenhäusern, Mitwirkung in der Heimaufsicht, Durchführung von Hygienebelehrungen, Überwachung der Wasserqualität.
Gesundheitsförderung und Gesundheitshilfe durch z.B. Beratung von Menschen in Krisensituationen, Suchtprävention.
Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen mit Aufgaben wie Beratung bei allen Fragen in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft/der Geburt/nach der Geburt bis zum 3. Lebensjahr, Vermittlung von sozialen und finanziellen Hilfen, Beratung zu pränataler Diagnostik, Beratung bei Ehe-/Familien- und Partnerschaftsfragen.