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Verkürzung möglich: Quereinstieg aus dem Sozial- und Gesundheitswesen in die Pflege

Quereinsteigern aus dem Sozial- und Gesundheitswesen wurde der Weg in die Generalistische Pflegeausbildung geebnet. Bisher war es nur Pflegefachhelfern/-innen möglich, die Ausbildung zur Pflegefachkraft um ein Jahr zu verkürzen und im zweiten Ausbildungsjahr der Generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft einzusteigen.

Bei vielen Berufen des Sozial- und Gesundheitswesens werden jedoch ähnliche Inhalte wie bei der Pflegeausbildung vermittelt. Diesen Berufsgruppen wird nun die Verkürzung auf theoretischer und praktischer Ebene ermöglicht, sodass dieser Personenkreis in das zweite Ausbildungsjahr einsteigen kann.

Folgende Fachkräfte profitieren von dieser Regelung:

  • Operationstechnische Assistentinnen und Assistenten (OTA)
  • Anästhesietechnische Assistentinnen und Assistenten (ATA)
  • Intensivmedizinisch-technische Assistentinnen und Assistenten (ITA)
  • Medizinische Fachangestellte
  • Arzthelferinnen und Arzthelfer
  • Physiotherapeutinnen und -therapeuten
  • Masseure/med. Bademeister und Masseurinnen/med. Bademeisterinnen
  • Ergotherapeutinnen und -therapeuten
  • Logopädinnen und Logopäden
  • Hebammen und Entbindungspfleger
  • Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger
  • Sozialbetreuerinnen und -betreuer
  • Pflegefachhelferinnen und -helfer (Krankenpflege, Altenpflege)
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter können sogar direkt in das dritte Ausbildungsjahr der Pflegeausbildung einsteigen.

Die Anrechnung der Pflichteinsätze hängt von der Schwerpunktsetzung der jeweils  vorangegangenen Ausbildung ab. Interessenten können sich am Zentrum für Pflegeberufe NEA in Scheinfeld bewerben und sich individuell beraten lassen.

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