Weiterbildung Grundkurs „Betreuungskräfte“

Für die berufliche Ausübung zusätzlicher Betreuungsaktivitäten ist kein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss erforderlich.

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Allerdings stellt die berufliche Ausübung einer Betreuungstätigkeit in Pflegeheimen auch höhere Anforderungen an die Belastbarkeit der Betreuungskräfte als eine in ihrem zeitlichen Umfang geringere ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Bereich.

Deshalb sind folgende Anforderungen an die Qualifikation der Betreuungskräfte nachzuweisen:

- das Orientierungspraktikum,
- die Qualifizierungsmaßnahme,
- regelmäßige Fortbildungen.

Das Zentrum für Pflegeberufe NEA in Scheinfeld bietet regelmäßig den Grundkurs "Betreuungskräfte" an.

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