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Psychotherapie geht alle an – Teil 7: Ablauf einer Psychotherapie

Der siebte Teil beschäftigt sich mit dem inhaltlichen Aufbau einer Psychotherapie.

©Kerstin Nussbächer / SRH Wilhelm Löhe Hochschule

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bieten für den Erstkontakt Telefonsprechzeiten an. Wann diese sind, wird oft auf dem jeweiligen Anrufbeantworter gesprochen oder bei einer vorhandenen Internetseite veröffentlicht. Alternativ können die Sprechzeiten bei der Arzt- bzw. Psychotherapeuten-Suche auf der Webseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beim der jeweiligen Person eingesehen werden (116117.de - Arzt- und Psychotherapeutensuche).

Erstkontakt per Telefon

Eine Terminvergabe für einen Ersttermin findet fast ausschließlich telefonisch statt. Viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben eine Einzelpraxis, in der sie alleine arbeiten, daher gibt es häufig keine Rezeption. Eine ständige Erreichbarkeit ist dadurch leider nicht gewährleistet, da Therapeutinnen und Therapeuten während ihrer Termine nicht an das Telefon gehen. Sie möchten ihren Patientinnen und Patienten während deren Terminen möglichst die volle Aufmerksamkeit geben.

Erster Termin: Sprechstunde

Der oder die ersten Termine bei einer Psychotherapeutin/einem Psychotherapeuten nennen sich psychotherapeutische Sprechstunde. In dieser wird abgeklärt, ob ein Verdacht auf ein krankheitswertiges psychisches Problem vorliegt und ob eine Psychotherapie oder ein anderes Hilfsangebot sinnvoll und zweckmäßig ist. Bei akuten Krisen ohne akute Selbst- und Fremdgefährdung kann eine Akutbehandlung bei einem freien Therapieplatz umgehend begonnen werden. Gibt es aktuell keinen freien Therapieplatz, haben manche Therapeutinnen/Therapeuten eine Warteliste, auf die man sich setzten lassen kann. Zudem bietet es sich an, bei der Terminservicestelle unter der deutschlandweiten kostenfreien Telefonnummer 116 117 nach Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten mit freien Therapieplätzen zu fragen.

Weitere Termine: Probesitzungen

Üblicherweise wird bei einem freien Therapieplatz mit Probesitzungen, der sogenanntenProbatorik, begonnen. Während der regulären therapeutischen Probesitzungen wird Diagnostik durchgeführt und abgeklärt, inwieweit die Voraussetzungen für einen Behandlungserfolg der Psychotherapie gegeben sind und welches Setting der Psychotherapie sinnvoll erscheint: z. B. Einzelpsychotherapie in Form von einer Kurzzeittherapie oder einer Langzeittherapie, eine Gruppenpsychotherapie oder eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie. Zudem dürfen alle Beteiligten entscheiden, ob die persönliche Passung gegeben ist.

Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse

Nach den Probesitzungen wird von der Patientin bzw. vom Patienten und Therapeutin bzw. Therapeut zusammen die Kostenübernahme der Psychotherapie durch die Krankenkasse beantragt. Die Therapeutin bzw. Therapeut erstellt zudem einen Therapieplan.

Achtung: Bei einer privaten Krankenversicherungmuss die Versicherungsnehmerin/der Versicherungsnehmer bei dieser vor der Erstvorstellung anrufen und die eigenen Tarifbedingungen, die Kostenübernahme und das Antragverfahren mit der Versicherung abklären.

Start und Ende einer Therapie

Die Psychotherapie findet dann nach individuellen Vereinbarungen und entsprechend dem Behandlungsvertrag statt. Die Therapeutin/der Therapeut legt damit die Häufigkeit der Therapietermine fest. Während der Therapie wird mit verschiedenen Methoden und Techniken, je nach psychotherapeutischen Verfahren, gearbeitet. Am Ende der Therapie findet üblicherweise eine sogenannte Rezidivprophylaxe statt, um Rückfälle zu vermeiden. Die Gesamtdauer der Therapie richtet sich nach individuellen Bedürfnissen, dem Störungsbild und dessen Schweregrad sowie dem jeweiligen psychotherapeutischen Verfahren, da diese mit unterschiedlichen Methoden und Techniken arbeiten.

Psychotherapeutinnen bzw. Psychotherapeuten sind gemäß Musterberufsordnung zur Anwendung wissenschaftlicher Methodik und Technik verpflichtet und müssen sich über den aktuellen Stand der Wissenschaft in ihrem Fach informieren. Daher wird sich oft bei Behandlungen nach aktuellen Behandlungsstandards und Leitlinien gerichtet.

Das Endeder Therapie wird von der Patientin/dem Patienten und der Therapeutin bzw. dem Therapeuten gemeinsam beschlossen. Es wird ein Abschlussgespräch durchgeführt, in dem der Therapieverlauf und die aktuelle Situation des ursprünglichen Problems besprochen werden. Sind sowohl Patientin bzw. Patient wie auch Therapeutin bzw. Therapeut der Überzeugung, dass die Therapie beendet werden kann, findet eine Verabschiedung statt oder es werden Nachfolge-Termine für Booster-Sitzungen zum Auffrischen der Therapieinhalte vereinbart.

 

Um Interessierten psychotherapeutische Aspekte näher zu bringen, stellt Prof. Dr. Philipp Stang (SRH Wilhelm Löhe Hochschule Fürth) in einer Artikelreihe mit dem Titel „Psychotherapie geht alle an“ verschiedene Schwerpunkte dar. Bisher sind folgende Artikel erschienen:

Teil 6: Psychotherapeutische Diagnostik

Teil 5: Unterschiedliche Psychotherapieformen

Teil 4: Ambulante, teilstationäre und stationäre Behandlung

Teil 3: Wohin geht man?

Teil 2: Berufsfelder

Teil 1: Psychotherapie und deren Zugang

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