Zum Hauptinhalt springen

Psychotherapie geht alle an – Teil 3: Wohin geht man?

In dieser Artikelreihe versucht Prof. Dr. Philipp Stang Informationen rund um eine Psychotherapie leicht und verständlich darzustellen. Der dritte Teil beschäftigt sich mit dem „Wo und bei wem wird eine Psychotherapie angeboten?“

©Kerstin Nussbächer / SRH Wilhelm Löhe Hochschule

In Deutschland gibt es unterschiedliche Versorgungsstrukturen, über die Psychotherapie in Anspruch genommen werden kann. Zum einen wird Psychotherapie ambulant angeboten, das heißt in Praxen, Ambulanzen und Beratungsstellen. Zum anderen (teil-)stationär, also in Kliniken, angeboten. Psychotherapie bei einem/einer approbierten Psychotherapeuten/-in ist in Deutschland grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Bei den privaten Krankenkassen richtet sich die Kostenübernahme nach dem Tarif des individuell abgeschlossenen Vertrags (in individueller Versicherungspolice festgehalten).

In einer Institutsambulanz

Neben niedergelassenen Psychotherapeuten in eigener Praxis wird Psychotherapie auch an Institutsambulanzen angeboten, in welchen Psychotherapeuten ihre Ausbildung durchlaufen. Diese Psychotherapien finden unter Supervision, also fachlicher Aufsicht durch Vor- und Nachbereitung, statt. Daher sollte bei diesen Behandlungen nicht die Sorge bestehen, dass die Therapien weniger fundiert seien, weil die Psychotherapeuten noch nicht mit ihrer Ausbildung fertig sind. Häufig sind die Therapien sogar aufgrund der engmaschigen Betreuung durch die Supervisoren und Lehrtherapeuten besonders sorgfältig vor- und nachbereitet.

In einer Beratungsstelle

Im ambulanten Bereich gibt es zudem unterschiedliche Beratungsstellen vielfältiger Träger. Hier werden Beratungen oder auch Therapien angeboten. Unter anderem gibt es an den Universitäten und Hochschulen häufig eine psychologische oder psychosoziale Beratungsstelle, an denen zum Teil auch Psychotherapeuten arbeiten. Viele weitere Träger bieten psychologische Beratung oder auch Psychotherapie an. Unter anderem auch die Träger der Kirchen, die Caritas und die Diakonie haben (Fach-)Ambulanzen und Beratungsstellen mit entsprechenden Angeboten. Es finden sich auch Ambulanzen oder Beratungsstellen zu spezifischen Themenfeldern: Sozialpsychiatrischer Dienst, Sucht, Gewalttaten, Sexualtaten, etc.

Weitere Informationen zu den Beratungsstellen im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim stehen auf der jeweiligen Homepage:

In einer Praxis

Daneben seien noch die psychiatrischen Praxen genannt. Dies sind ärztliche Praxen von Fachärztinnen und -ärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, die sich auch um die Prävention, Diagnostik, Behandlung und Rehabilitation von psychischen Störungen kümmern.

In einer Klinik: ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote

Im stationären Bereich werden einerseits die Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Rehabilitation unterschieden. Andererseits gibt es häufig an diesen Kliniken ambulante, teilstationäre (Tagesklinik) und stationäre Angebote. Auch bei Kliniken gibt es teilweise Spezialisierungen – Sucht, Essstörungen, Kinder und Jugendliche, Gerontopsychiatrie, etc.

Für eine (teil-)stationäre Behandlung ist die Überweisung einer Ärztin/eines Arztes notwendig.

Kliniken haben auch einen Versorgungsauftrag für aktuelle Krisen, z. B. bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, das heißt wenn ein Mensch in einem akuten Ausnahmezustand ist, dass er/sie sich oder einer anderen Person das Leben nehmen möchte.

Weitere Informationen zu den Kliniken im Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim stehen auf der jeweiligen Homepage:

Im Krisenfall

Krisenhilfe kann jedoch auch je nach Krise telefonisch erfolgen. Zum Beispiel über den Krisendienst Mittelfranken, Nummer gegen Kummer, Telefonseelsorge, etc.

Tipp

Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie es mit einer/einem approbierten Psychotherapeuten/in zu tun haben, orientieren Sie sich an den gesetzlich geschützten Berufsbezeichnungen Psychotherapeutin/Psychotherapeut, Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut und „Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/-in“. Diese dürfen ausschließlich von approbierten Berufsträgern geführt werden.

Sollten Sie auf einem Praxisschild ausschließlich die Bezeichnung Psychologin/Psychologe lesen, bedeutet das nicht automatisch, dass die Person auch Psychotherapeut/-in ist. Psychotherapeuten/-innen haben nach dem Studium eine umfangreiche Aus-/Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut/-in durchlaufen, die mit dem Staatsexamen und der Approbation abschließt.

Alle folgende Bezeichnungen sind keine Berufsbezeichnungen des Psychotherapeutengesetzes und garantieren daher nicht, dass die Person Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin ist: Gestalttherapeut/-in, psychologische Beraterin/psychologischer Berater, systemische Beraterin/systemischer Berater, Tanztherapeut/-in, Kunsttherapeut/-in, Gesprächstherapeut/-in, Heilpraktiker/-in auf dem Gebiet der Psychotherapie (HPG), etc.

 

Um Interessierten psychotherapeutische Aspekte näher zu bringen, stellt Prof. Dr. Philipp Stang (SRH Wilhelm Löhe Hochschule Fürth) in einer Artikelreihe mit dem Titel „Psychotherapie geht alle an“ verschiedene Schwerpunkte dar. Bisher sind folgende Artikel erschienen:

Teil 2: Berufsfelder

Teil 1: Psychotherapie und deren Zugang

Cookies